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Kolumne – Mein guter Rat

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Mein guter Rat: Besser Lastschrift oder Dauerauftrag?

Welches Zahlungsverfahren eignet sich am besten? In der heutigen Kolumne erklärt Verbraucherschützerin Dörte Elß die Vor- und Nachteile von SEPA-Lastschriftverfahren und Dauerauftrag.

Eine Kolumne von Dörte Elß

Vielleicht haben Sie im neuen Jahr den guten Vorsatz gefasst, mehr Sport zu treiben, und sich im Fitnessstudio angemeldet. Dann können Sie in Zukunft sicherlich mit mehr Bewegung rechnen, aber eben auch mit mehr Kosten, die regelmäßig anfallen.

Doch welches Zahlungsverfahren eignet sich für welche zu begleichenden Beträge am besten? Seit Juli 2012 gibt es das sogenannte SEPA-Lastschriftverfahren, welches das Bezahlen per Lastschrift in Euro relativ sicher macht. SEPA steht dabei für „Single Euro Payments Area“, also einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum. Wer bei einer Firma per Lastschrift zahlen möchte, muss ihr ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das heißt, Sie ermächtigen den Empfänger, Geld von Ihrem Konto einzuziehen.

 Werden wie für Strom und Handynutzung regelmäßige Zahlungen vereinbart, die in der Höhe variieren, empfehle ich Ihnen das Lastschriftverfahren. 

Dörte Elß, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin

Falls das jeweilige Konto zum Zahlungszeitpunkt nicht gedeckt ist, wird die Buchung nicht ausgeführt. Werden wie für Strom und Handynutzung regelmäßige Zahlungen vereinbart, die in der Höhe variieren, empfehle ich Ihnen das Lastschriftverfahren. Bleibt die Rechnung wie bei der Miete hingegen immer gleich, eignet sich auch ein Dauerauftrag. Ein Dauerauftrag lässt sich leicht über das Online-Banking einrichten und natürlich auch wieder löschen.

Das Lastschriftverfahren hat den Vorteil, dass Sie einer Lastschrift innerhalb von acht Wochen widersprechen können. Bei unberechtigten SEPA-Lastschriften ohne Mandat können Sie dies sogar bis zu 13 Monate nach Belastung tun. Haben Sie aber Geld per Dauerauftrag überwiesen, ist die Zurückbuchung komplizierter. Dazu ist es nämlich notwendig, den Empfänger zu kontaktieren und ihn zur Erstattung aufzufordern. Ich rate Ihnen deshalb, unbedingt regelmäßig Ihre Kontoauszüge daraufhin zu prüfen, ob die Abrechnungen korrekt sind. Dann können Sie gegebenenfalls schnell reagieren. Denn eine falsche Abbuchung nimmt wohl kaum jemand sportlich.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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