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© dpa/SONJA WURTSCHEID

„Ich fühlte mich von Kindern angezogen“: Berliner in Cybergrooming-Prozess wegen Missbrauchs verurteilt

Ein 23-Jähriger nahm in sexueller Absicht Kontakt zu einer Zehnjährigen auf. In dem Fall von Cybergrooming erging eine Gefängnisstrafe.

Sie lebte in einer anderen Stadt, doch der Fremde aus dem Netz kam der Zehnjährigen gefährlich nah: Justin P. suchte permanent Kontakt zu dem Mädchen. Er lockte und köderte: „Willst du das Handy haben? Musst du was machen.“ Er forderte intime Bilder. Der Fall von Cybergrooming wurde am Mittwoch vor dem Landgericht verhandelt. Es ergingen drei Jahren und drei Monate Haft.

„Macht mal ein Video, wie ihr euch auszieht“

Schuldig des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt sowie des Herstellens von Kinderpornografie, begründete der Richter. P. habe „massiv auf das Kind eingewirkt“ und es zu „drastischen sexuellen Handlungen“ aufgefordert, von denen er Bilder verlangt habe. In zwei Fällen sei eine acht Jahre alte Freundin des Mädchens einbezogen worden.

Als Cybergrooming wird das gezielte Ansprechen von Kindern im Netz zum Anbahnen sexueller Kontakte bezeichnet. Fünf Fälle im Herbst 2022 wurden dem 23-jährigen P. vorgeworfen. Immer wieder habe er sich bei der Zehnjährigen aus Sachsen gemeldet. Der Kontakt sei über eine Plattform zustande gekommen, P. habe dann über das Handy gechattet – „mit über 1100 Nachrichten wirkte er auf das Kind ein“. Zwei Tablets habe er in Aussicht gestellt für Aufnahmen, die das Mädchen schicken sollte – „mit und ohne Unterwäsche“ oder „macht mal ein Video, wie ihr euch auszieht“. Er gab Anweisungen für bestimmte Posen.

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Der Mann aus Schöneberg, derzeit als Getränkeauslieferer tätig, hatte sich von einem ersten Verfahren nicht beeindrucken lassen. Wegen ähnlicher Taten hatte das Amtsgericht Tiergarten im Januar 2023 eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung gegen P. verhängt. Zudem wurde ihm auferlegt, sich in Therapie zu begeben.

Warum ihn die Verurteilung nicht stoppte? „Weil ich mich von Kindern angezogen fühlte“, so P. Er befinde sich nun in Therapie und habe begriffen, „dass es falsch ist“.

Als er die nun angeklagten Taten beging, stand der erste Prozess wegen Cybergrooming gegen ihn kurz bevor. Nur zwei Monate nach der verhängten Bewährungsstrafe soll er erneut im Netzt Kontakt zu Kindern aufgenommen haben. Ein entsprechendes Verfahren sei anhängig, hieß es im Prozess.

Die Staatsanwältin hatte unter Einbeziehung der früheren Verurteilung auf eine Gesamtstrafe von viereinhalb Jahren sowie Erlass eines Haftbefehls gefordert. Der Verteidiger forderte eine deutlich geringere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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