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Kolumne – Mein guter Rat

© Tagesspiegel

Mein guter Rat: Das sind Käuferfallen auf dem Weihnachtsmarkt

Wenn Sie einen Weihnachtsmarkt besuchen, achten Sie auf die Zusatzstoffe in Lebkuchen oder bei Kinderspielzeug und Deko-Artikel. Wie Sie sich absichern können, verrate ich hier.

Eine Kolumne von Dörte Elß

„Mancher hat ein großes Feuer in seiner Seele, und nie kommt jemand, um sich daran zu wärmen, und die Vorübergehenden bemerken nur ein wenig Rauch oben aus dem Schornstein, und dann gehen sie ihres Wegs. Was soll man da tun, dieses Feuer im Inneren erhalten, die Kraft in sich haben, geduldig warten – und doch wie ungeduldig auf die Stunde warten, wo irgendeiner kommt, um sich zu setzen.“

So schrieb der Maler Vincent van Gogh in einer einsamen Stunde im Jahr 1880 an seinen Bruder Theo. Ein gutes Mittel gegen Einsamkeit in der dunklen Jahreszeit ist für mich, einen Weihnachtsmarkt zu besuchen. Stöbern Sie auch so gern an den Verkaufsständen? Bei den beliebten Lebkuchenherzen sollten Sie vorsichtig sein, da einige Hersteller zum Färben sogenannte Azofarbstoffe verwenden. Diese können die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. Deshalb müssen solche Produkte mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sein, aber leider halten sich nicht alle Hersteller daran.

Bei den beliebten Lebkuchenherzen sollten Sie vorsichtig sein, da einige Hersteller zum Färben sogenannte Azofarbstoffe verwenden. Diese können die Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen. 

Dörte Elß, Chefin der Verbraucherzentrale Berlin

Sollte einer vorhanden sein, achten Sie auf die sogenannten E-Nummern oder fragen Sie beim Standpersonal nach der Zutatenliste. Auch verpackte Zuckerwatte führt die E-Nummern nicht immer auf. An den Ständen sollten Sie sich generell einen Kaufbeleg und die Anschrift des Händlers geben lassen, wenn Sie etwa Spielzeug oder Dekoration erwerben.

Bei beschädigter beziehungsweise funktionsgestörter Ware stehen Ihnen nämlich zwei Jahre lang Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer zu. Denken Sie auch daran, dass es im stationären Handel kein gesetzliches Umtauschrecht beziehungsweise Widerrufsrecht gibt. Sie können also nur auf die Kulanz des Händlers hoffen. Lassen Sie sich schon beim Kauf ein Umtauschrecht auf dem Kaufbeleg zusichern. Ich wünsche Ihnen nun schöne Feiertage in kraftspendender Gemeinschaft. Mögen sich an Ihrer Weihnachtstafel zahlreiche liebe Menschen versammeln, um Ihnen das Herz zu wärmen.

Die Kolumne „Mein guter Rat“ erscheint immer donnerstags.

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