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Ein Angeklagter sitzt zu Prozessbeginn wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung im Görlitzer Park vor dem Kriminalgericht Moabit.

© dpa/Sebastian Christoph Gollnow

Update

Mutmaßlicher Vergewaltiger sagt im Görli-Prozess aus: Paar soll Angeklagten zu „Sex im Gebüsch“ überredet haben

Am Dienstag ging der Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung in Berlin unter großem öffentlichen Interesse weiter. Im Mittelpunkt stehen neue Beweismittel.

| Update:

Erst tauchte überraschend ein Video aus der Tatnacht auf, nun kam eine WhatsApp-Nachricht des mutmaßlichen Opfers auf dem Handy eines der drei Angeklagten hinzu: Ein Prozess mit vielen Fragezeichen ist die Verhandlung zu einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park.

Was ein 23-Jähriger gegenüber dem Haftrichter zu Protokoll gegeben hatte, wurde am Dienstag vor dem Berliner Landgericht verlesen. Das Paar habe ihn „zu Sex im Gebüsch überredet“, sagte Mountaga D. damals. Der Mann habe ihm sogar Geld angeboten.

Der 23-jährige D. aus Guinea sowie der 22-jährige Somalier Osman B. und der 23-jährige Boubacar B. aus Guinea müssen sich wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und besonders schweren Raubes verantworten. Nur D. hat sich bislang geäußert und die Vorwürfe zurückgewiesen.

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Die Männer aus dem Drogen- und Dealermilieu sollen am frühen Morgen des 21. Juni vorigen Jahres ein georgisches Paar im Görlitzer Park in Kreuzberg brutal überfallen haben. Sie hätten zunächst „in Verletzungsabsicht mit Stöcken und Ästen“ auf den Ehemann eingeschlagen und ihn beraubt, heißt es in der Anklage. Anschließend hätten sie die 27-jährige Frau mehrfach vergewaltigt.

War der Sex doch einvernehmlich?

Als Mountaga D. vor rund sechs Monaten verhaftet wurde, will er das nicht mit jenem Morgen im Görlitzer Park in Verbindung gebracht haben. Am Abend vor der Begegnung mit dem Paar habe er mit seiner Freundin jede Menge Alkohol getrunken. Gegen vier Uhr sei er dann allein mit dem Fahrrad aufgebrochen, um sich Cannabis zu besorgen.

Im Görlitzer Park habe er Geräusche gehört, dann ein Paar beim Oralverkehr beobachtet. Ob alles in Ordnung sei, habe er gefragt. Der Mann habe erklärt: „Das ist meine Frau.“ Sie habe auf Nachfrage beteuert: „Ja, ja, alles gut, no problem.“ Dann sei der Mann gekommen und habe nach Gras gefragt – „ich verneinte, dann bat er mich, mit seiner Frau Sex zu haben.“ Sie wolle einen schwarzen Mann. „Ich fand es komisch“, erklärte D. weiter. Weil er alkoholisiert gewesen sei, habe er sich leichter überreden lassen.

D. will sich nach „Sex-Kontakt mit ihrem Einverständnis“ verabschiedet haben. Auf dem Heimweg habe er bemerkt, dass er seine Geldbörse verloren hatte. Da sei er zurückgekehrt und habe die Frau gesehen – „sie hatte Oralverkehr mit einem anderen dunklen Mann im Beisein ihres Mannes“, behauptete D. Weil ihm die Szene seltsam vorkam, habe er mit seinem Handy gefilmt. Der Ehemann habe ihn daraufhin angesprochen; sie hätten doch nur Spaß haben wollen, habe der Mann erklärt. Die Frau habe ihm noch eine Whatsapp-Nachricht geschickt, um sich später noch einmal verabreden zu können.

Die Handy-Aufnahme ist kurz: Sieben Sekunden sind es, die erst kurz vor Beginn des Prozesses aufgetaucht waren und für Wirbel sorgten. Einer der Anwälte erklärte: „Aus Sicht der Verteidigung stellt das Video eine Wende dar. Wir werden jetzt sehen, wie mit dem Material weiter umzugehen ist.“ Eine Wende sei es, „weil man möglicherweise auf dem Video anderes sieht, als bislang aktenkundig ist – und zwar Freiwilligkeit“.

Verteidiger: „Ermittlungen nicht so wahnsinnig sorgfältig geführt“

D. soll Ende Oktober in der Untersuchungshaft erstmals von dem Video und der Whatsapp-Nachricht des mutmaßlichen Opfers um 5.01 Uhr am Morgen des 21. Juni gesprochen haben – die Anklage geht davon aus, dass es gegen 5 Uhr zum Überfall kam. Verteidiger Christian Zimmer sagte nun, er habe sich das Handy von der Justizvollzugsanstalt aushändigen lassen. Er sei überrascht gewesen, dass das so einfach möglich war. Warum es von den Ermittlern nicht sichergestellt und ausgewertet wurde, könne er nicht sagen.

Nach seinem Eindruck seien die Ermittlungen „nicht so wahnsinnig sorgfältig geführt worden“, sagte Anwalt Zimmer. Was sein Mandant berichtet habe, klinge nach einer „ungewöhnlichen Geschichte“. Er sehe wegen der inzwischen gefundenen Beweismittel allerdings „keinen Anlass, an den Angaben zu zweifeln“. Am Donnerstag soll die Handyaufnahme im Prozess gezeigt werden. Für die Anwälte wird die Frage immer drängender, wie lange ihre Mandanten angesichts der neuen Lage noch in Untersuchungshaft bleiben müssen. D. wird nach eigenen Angaben im April Vater.

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