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Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes in Teilen gekippt.

© dpa / Jens Kalaene

Tagesspiegel Plus

Nach Urteil zum Vorkaufsrecht: Stehen die Milieuschutzverträge für 9000 Berliner Wohnungen auf der Kippe?

Der Milieuschutz bröckelt: Nach dem Grundsatzurteil zum staatlichen Häuserkauf werden Hauseigentümer Abwendungsvereinbarungen mit den Bezirken kündigen. Fachleute prüfen dies nun.

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Nach dem Grundsatzurteil zum Vorkaufsrecht herrscht Uneinigkeit über die Folgen für mehr als 9000 Wohnungen in der Stadt. Denn bestehende Verträge, um Mietenanstieg und Verdrängungen aus den Kiezen zu verhindern, könnten hinfällig sein. Konkret geht es um Abwendungsvereinbarungen, in denen sich Käufer von Immobilien in Milieuschutzgebieten dazu verpflichtet haben, auf bestimmte Baumaßnahmen zu verzichten, die die Gebäude aufwerten – und damit einen Vorkauf durch Bezirke verhinderten. Fachleute in der Senatsbauverwaltung und in den Bezirken prüfen nun, ob die Abwendungsvereinbarungen hinfällig sind.

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