zum Hauptinhalt
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. (Symbolbild)

© dpa/David-Wolfgang Ebener

Update

„Nicht zu akzeptieren“: Frau wollte Scheidung – Ehemann griff sie brutal in Berliner Wohnung an

Er soll seine getrennt lebende Ehefrau verfolgt, mit ihrem Kopftuch gewürgt und durch mehrere Messerstiche verletzt haben. Nun muss sich ein 31-Jähriger in Berlin vor Gericht verantworten.

| Update:

Mit einer Bratpfanne soll er seine getrennt lebende Ehefrau geschlagen, sie mit ihrem Kopftuch gedrosselt und mit einem Messer verletzt haben. Aus Verärgerung soll der aus Afghanistan stammende Bashir A. gehandelt haben. Weil sie die Scheidung wollte. Vor dem Berliner Landgericht schwieg der 31-Jährige am Freitag im Prozess wegen versuchten Mordes zwar zu den Vorwürfen. Doch was er zu seinem Familienstand erklärte, ließ aufhorchen.

„Ich hatte eine Ehefrau“, antwortete A. auf die Frage des Vorsitzenden Richters. „Sie hat einen Scheidungsantrag gestellt.“ Sie habe es ihm nicht gesagt. „In meiner Familie sagt man, dass es nicht zu akzeptieren ist.“ Man könne sagen, er sei ledig, schob er hinterher.

Seit zwölf Jahren sind sie verheiratet, haben fünf gemeinsame Kinder im Alter von vier bis zwölf Jahren. 2017 war die Familie aus Afghanistan nach Deutschland gekommen, lebte zunächst in einer Unterkunft für Geflüchtete. Ende 2020 soll Bashir A. allein nach Griechenland gereist und erst Anfang 2023 nach Berlin zurückgekehrt sein.

Die 30 Jahre alte Mutter hatte mit ihren Kindern inzwischen eine Wohnung in Neukölln bezogen. A. habe nach seiner Rückkehr verlangt, dort aufgenommen zu werden. Sie lehnte ab. Er habe mit Gewalt gedroht. Am Vormittag des 24. April 2023 soll er sie angegriffen haben.

Erst habe er der Frau auf einem S-Bahnhof aufgelauert, sie beleidigt, bespuckt, heißt es in der Anklage. Beharrlich habe er sie bis zu ihrer Wohnung verfolgt und dann attackiert, als sie die Tür aufschloss. Schläge mit der Faust, mit der Bratpfanne, so die Anklage. Er habe sie zu Boden gebracht, kräftig an den Enden ihres Kopftuches gezogen und sie dadurch gedrosselt, sie mit dem Tode bedroht, ihr Stichverletzungen in beiden Brüsten zugefügt, er habe Sex verlangt. Ihr sei dann die Flucht gelungen.

Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung. Die 22. Strafkammer allerdings eröffnete das Verfahren auch wegen des hinreichenden Tatverdachts des versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen. Der Prozess geht am 12. Januar weiter.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false