zum Hauptinhalt
Der umstrittene Polizeieinsatz in Berlin (Screenshot).

© MDR Investigativ

Klimakleber klagte gegen Schmerzgriff: Gericht lässt „Letzte Generation“ abblitzen

Die Aufnahme eines vor Schmerz schreienden Klimaaktivisten ging in den sozialen Medien viral. Jetzt wollte er die Polizei per Eilverfahren verklagen – vergeblich.

Die Bilder des Polizeieinsatzes gegen ein Mitglied der „Letzten Generation“ gingen viral, eine Debatte um angebliche Polizeigewalt und Schmerzgriffe folgte. Jetzt wollte die „Letzte Generation“ gegen die Polizei vorgehen – und scheiterte.

Der Klimaaktivist saß am 20. April auf der Straße und blockierte den Verkehr. Aufstehen und die Fahrbahn verlassen wollte er trotz Aufforderung der Polizei nicht. Die Beamten warnten ihn und setzten dann einen sogenannten Schmerzgriff ein, um die Straße zu räumen.

Jetzt wollte der Aktivist vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass die Beamten rechtswidrig gehandelt haben. Doch die Richter wiesen den Eilantrag als unzulässig zurück, ebenso den Versuch, die Polizei zum Unterlassen des Schmerzgriffes zu verpflichten.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Die „Letzte Generation“ bezeichnete die angewandten Schmerzgriffe als „folterähnliche Methoden bei friedlichen Protestierenden“. Die Polizei erklärte hingegen, dass Schmerz nur entstehe, wenn Betroffenen sich der Bewegungsrichtung widersetzten. Die Behörde hatte im Anschluss an die Veröffentlichung des Videos von Amts wegen ein Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt gegen den Polizeibeamten eingeleitet.

Angesichts der aufgeheizten Debatte um Schmerzgriffe wollte die „Letzte Generation“ offenbar den Druck erhöhen: mit einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts, dass der Schmerzgriff rechtswidrig sei. Doch das Gericht entschied nicht und wies den Eilantrag zurück.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Ob „die Anwendung von Schmerzgriffen/Nervendrucktechniken“ durch Polizisten rechtswidrig war, sei nicht per einstweiliger Anordnung im Eilrechtsschutzverfahren festzustellen. Der Aktivist, der sich selbst zur Gruppe „Letzte Generation“ zählt, müsse den normalen Klageweg beschreiten. Nur per Feststellungsklage könne der Aktivist versuchen, das Gericht zu einem Urteil darüber zu drängen, ob der Schmerzgriff rechtswidrig war oder nicht.

Gericht: Keine Wiederholungsgefahr

Die Polizei habe die Platzverweise gegen Blockierer regelmäßig durchgesetzt, indem Beamte die Aktivisten wegtrugen, befand das Gericht. Vereinzelt sei auch eine sogenannte „Handbeugetransporttechnik“ angedroht oder angewendet worden. Diese Technik sei geeignet, beim Betroffenen Schmerzen auszulösen.

Zwar sei die Feststellung, ob Behördenhandeln rechtswidrig war, in Ausnahmefällen auch per Eilrechtsklage möglich – aber nur bei Wiederholungsgefahr. Doch der Klimaaktivist habe nicht ausreichend dargelegt, warum ihm nun der Schmerzgriff vor einem Urteil im Hauptverfahren erneut droht.

Zwar habe der Klimakleber angekündigt, sich auch zukünftig an Sitzblockaden auf Straßen in Berlin beteiligen zu wollen. Ob die Polizei dann aber einen Platzverweis gegen ihn erneut mit Schmerzgriff durchsetzt, sei „nicht hinreichend wahrscheinlich, sondern vielmehr fernliegend“.

Selbst das vom Aktivisten vorgelegte Bildmaterial belege nicht, dass die Polizei in der Regel den Schmerzgriff anwende. Vielmehr habe er Fotos und Videos von nur acht Situationen vorlegt, bei denen Schmerzgriffe zu sehen seien – allerdings auch das einfache Wegtragen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false