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Polizeibeamte am 30. April 2022 am Tatort. (Archivbild)

© picture alliance/dpa/Paul Zinken

Update

Tödliche Attacke bei „Neuköllner Maientagen“: Clan-Mitglied in Berlin erstochen – acht Jahre Jugendhaft wegen Mordes

Der 25-jährige Boxer Mohamed R. wurde bei den „Neuköllner Maientagen“ niedergestochen. Das Landgericht sprach nun einen 22-Jährigen des Mordes schuldig.

| Update:

Mit einem verweigerten Handschlag begann ein Streit, der auf dem Volksfest „Neuköllner Maientage“ für den 25-jährigen Mohamed R. tödlich endete. Von zehn Messerstichen getroffen brach er zusammen. Es war Mord, befand eine Jugendstrafkammer des Berliner Landgerichts am Freitag. Gegen Omar O. erging eine Jugendstrafe von acht Jahren. Aus Rache für eine vorangegangene Demütigung habe der inzwischen 22-Jährige zugestochen. Der mitangeklagte Mohamed O. erhielt wegen Beteiligung an einer Schlägerei zwei Wochen Jugendarrest.

Mohamed R., ein kräftiger Boxer, hielt sich am 30. April 2022 gegen 23.05 Uhr an einem Boxstand auf, als sich eine Gruppe junger Männer in seine Richtung bewegte. Omar O., der bei einer ersten gewalttätigen Begegnung nach dem ausgebliebenen Handschlag durch R. in die Flucht geschlagen worden war, habe diesmal als Sieger hervorgehen wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Er habe mit einem Sieg „seine Ehre wiederherstellen wollen“.

Schon R.s Bruder war Opfer einer Gewalttat. Nidal R., als Wiederholungstäter mit Beziehungen zu arabischstämmigen Clans bei der Polizei bekannt, war im September 2018 auf dem Tempelhofer Feld mit acht Schüssen getötet worden – vor den Augen seiner Familie. Der Mord an dem 36-Jährigen ist bis heute nicht aufgeklärt.

Bei dem Angriff auf Mohamed R. im Volkspark Hasenheide wurde zunächst Pfefferspray eingesetzt. Jemand aus der Gruppe habe es gesprüht, hieß es im Urteil. Dann sei auf R. eingestochen worden. Die Täter seien Omar O. und ein gesondert verfolgter Mann gewesen. Bereits getroffen, habe R. noch eine Pistole ziehen können, die er eingesteckt hatte. Mit dem Griff der Waffe habe er Omar O. einen Schlag versetzt, sei kurz darauf tödlich verletzt zusammengebrochen.

„Er hat nicht damit gerechnet, dass eine Gruppe kommt“, sagte der Richter. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe Omar O. gehandelt. Bei dem Angriff aus Rache habe er den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen.

Mitangeklagter soll Betreuer bekommen

Im Fall des ebenfalls angeklagten Mohamed O. sahen die Richter den Vorwurf einer gefährlichen Körperverletzung als nicht nachgewiesen an. Der heute 21-Jährige sei aber „als Teil der Gruppe unterstützend vor Ort geblieben“. Die Richter ordneten für den 21-Jährigen neben Arrest an, dass er für ein Jahr einem Betreuer unterstellt werden soll. „Sehen Sie das als Chance“, sagte der Jugendrichter. Es gebe Grund zur Sorge. Am Rande hieß es, vor einigen Monaten sei auf Mohamed O. geschossen worden. Es gehe das Gerücht um, dass es mit dem Fall in der Hasenheide zusammenhänge.

Die Staatsanwaltschaft hatte Jugendstrafen von elf und sechs Jahren gegen die Angeklagten beantragt. Die Verteidiger von Omar O. hatten auf einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung plädiert, für den jüngeren Angeklagten wurde Freispruch gefordert. Die Verteidiger kündigten bereits Rechtsmittel an.

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