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Senegals Justizministerin Aissata Tall Sall  im Parlament vor der Abstimmung über eine Amnestie für politische Straftaten.

© AFP/JOHN WESSELS

Verfassungsrat legt Wahltermin fest: Senegals Demokratie besteht den Härtetest

Die Präsidentschaftswahl muss vor dem Amtsende Macky Salls stattfinden – nun gibt es zwei konkurrierende Termine im März. Hat der Rechtsstaat gesiegt?

Im Machtkampf zwischen dem Präsidenten und den Wächtern der Verfassung in Senegal gibt es wieder einen Punktsieg für den Rechtsstaat. Am Mittwoch waren zunächst alle Augen auf die Nationalversammlung gerichtet, wo über ein umstrittenes Amnestiegesetz für politische Straftaten seit 2021 abgestimmt wurde.

Doch in der seit einem Monat andauernden politischen Krise in dem westafrikanischen Land hat am Abend der Verfassungsrat erneut für eine Überraschung gesorgt. Er entschied, dass die im Januar von Präsident Macky Sall verschobene Präsidentschaftswahl vor dem Ende von dessen Amtszeit am 2. April stattfinden muss.

Sall wollte eigentlich erst im Dezember wählen lassen – wohl damit sein Favorit zum Zuge kommt. Vergangene Woche hatte er eine eigene Versammlung von Religionsführern, Gewerkschaftlern und Politikern einberufen, die dann einen Termin im Juni vorgeschlagen hatten und Sall bis dahin im Amt lassen wollte.

Rechtsstaat behauptet sich gegen den Präsidenten

„Ein Wahltermin erst nach Ablauf der Amtszeit des Präsidenten ist verfassungswidrig“, erklärten die Mitglieder des Verfassungsrates, dessen Entscheidungen theoretisch nicht angefochten werden können.

Wir halten uns an die Entscheidungen des Verfassungsrates. Das zeigt, dass die Institutionen in Senegal funktionieren.

Abdou Mbow, Fraktionsvorsitzende der Präsidentenpartei und Vize-Präsident des Parlaments in Senegal.

Nicht nur die Opposition, sondern auch der Fraktionsvorsitzende der Präsidentenpartei und Vize-Chef des Parlaments, Abdou Mbow, begrüßte die Entscheidung. „Wir halten uns an die Entscheidungen des Verfassungsrates. Das zeigt, dass die Institutionen in Senegal funktionieren“.

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Die Opposition hatte Präsident Salls eigenmächtige Entscheidung, die Wahlen kurzfristig zu verschieben und dann mit einer nicht legitimierten Versammlung einen neuen Termin anzusetzen, als „Verfassungscoup“ bezeichnet.

Wird nun am 24. oder 31. März gewählt?

Jetzt herrscht Einigkeit über Wahlen Ende März, aber es kursieren zwei Termine. Das Präsidialamt hatte nach dem Spruch des Rates den 24. März festgelegt, der Verfassungsrat den 31. März verkündet.

Auch die von Sall gewünschte Überarbeitung der Kandidatenliste lehnt der Verfassungsrat ab. Damit kann Karim Wade, Sohn des ehemaligen Präsidenten Abdoulaye Wade, nicht kandidieren – er war wegen der zu späten Rückgabe seiner zweiten Staatsbürgerschaft nicht zugelassen worden. Hier wollten Sall und das Vermittlergremium eine neue Prüfung zulassen. Es waren 19 Kandidaten zugelassen worden.

Auch Oppositionskandidat Ousmane Sonko wird nicht antreten können – allerdings sein inhaftierter Stellvertreter, der dank der Amnestie freikommen dürfte. Denn das Parlament verabschiedete am Mittwoch die von Sall vorgeschlagene Straferlass für politische Gefangene, die seit 2021 inhaftiert wurden.

Prompt löste Präsident Sall noch am Mittwochabend seine Regierung auf und stelle Premierminister Amabou Ba damit frei, um Wahlkampf zu führen. Ba hatte zuletzt in Umfragen schlecht abgeschnitten – viele vermuten hier das Motiv für die Wahlverschiebung durch den Präsidenten.

Bislang galt das westafrikanische Land als demokratisches Vorbild in der Region. Seit der Unabhängigkeit von Frankreich 1960 hat es in Senegal viermal einen weitgehend friedlichen Machtwechsel durch Wahlen gegeben. 

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