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Reichelt lässt Vorwürfe untersagen.

© dpa/Roland Weihrauch

Update

Sendung über Ex-„Bild“-Chefredakteur: NDR widerspricht Reichelt-Anwalt

Der Sender hält an zentralen Vorwürfen von „Reschkes Fernsehen“ gegen Julian Reichelt fest. Sein Anwalt hatte zuvor mitgeteilt, das Landgericht Hamburg habe die wiederholte Ausstrahlung der Sendung untersagt.

| Update:

„Die Darstellung des Reichelt-Anwalts Ben Irle, der davon spricht, dass das Landgericht Hamburg angeblich den ,frei erfundenen Vorwurf des Machtmissbrauchs’ untersagt habe, ist also unwahr.“ Dies teilte der Norddeutsche Rundfunk (NDR) dem Tagesspiegel am Dienstag auf Anfrage mit und widerspricht damit einer Mitteilung von Julian Reichelts Anwalt. Nach Angaben des Senders hat das Landgericht Hamburg die Berichterstattung des NDR über den Verdacht des Machtmissbrauchs durch den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur als zulässig erklärt.

Zuvor hatte Rechtsanwalt Ben Irle in einer Presseerklärung geschrieben, dass der NDR eine Reihe von Vorwürfen gegen den ehemaligen „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt nicht mehr verbreiten dürfe. Das Landgericht Hamburg habe dem Sender durch eine einstweilige Verfügung „die Behauptung und Verbreitung zahlreicher Äußerungen und Vorwürfe gegen Julian Reichelt untersagt“, hatte Rechtsanwalt Ben M. Irle als juristischer Vertreter von Reichelt am Dienstag mitgeteilt. Irle legte nach der Reaktion des NDR gegenüber dem Tagesspiegel Wert auf die Feststellung, dass „unumstößlicher Fakt bleibt, dass von der Berichterstattung nach Herausschneiden der elf untersagten Äußerungen nicht mehr viel übrig bleibt“. 

Konkret ging es um Vorwürfe, die im Februar in der Sendung „Reschkes Fernsehen“ erhoben wurden. Reichelt war darin unter anderem Machtmissbrauch während seiner Zeit als Chefredakteur von „Bild“ vorgeworfen worden.

Der zentrale und schwerwiegendste Vorwurf sei dabei „Sex on Demand“ gewesen. Danach soll Reichelt eine Untergebene um zwei Uhr morgens per Textnachricht aufgefordert haben, ihn sofort in seinem Hotelzimmer zu besuchen. Es sei dann zum schnellen Sex gekommen. Dieser Vorwurf sei frei erfunden und lasse sich als unwahr widerlegen, so Reichelts Anwalt Irle.

Irle: Elf Aussagen untersagt

Reichelt hatte zuvor bereits eine Gegendarstellung wegen der TV-Berichterstattung des NDR erwirkt. Dabei ging es ebenfalls um die Sendung „Reschkes Fernsehen“ mit Moderatorin Anja Reschke. Nun hat die Zivilkammer die Verbreitung von insgesamt elf Passagen mit dem Hinweis auf die Verletzung von Persönlichkeitsrechten untersagt. Dazu gehören nach Angaben von Reichelts Anwalt auch Behauptungen, die ihm „ein Bedrängen und Umwerben mit Komplimenten von Mitarbeitern, Drogenkonsum am Arbeitsplatz oder die Einstellung von Mitarbeitern aus rein privatem Interesse vorwerfen“.

Der NDR kommt zu einer gänzlich anderen Bewertung durch das Landgericht Hamburg. Richtig sei, „dass einige Äußerungen in der Sendung ‚Reschke Fernsehen‘ vorläufig verboten worden sind. Dem NDR ist der Beschluss des Landgerichts Hamburgs noch nicht formal zugestellt worden. Der Norddeutsche Rundfunk wird Widerspruch dagegen einlegen“, teilte der NDR dazu mit.

Nach der Darstellung des Senders hält das Gericht jedoch die zentralen Punkte der Berichterstattung – Äußerungen über Machtmissbrauch durch Julian Reichelt und Äußerungen über die Weitergabe von Informationen während des Compliance-Verfahrens – für zulässig. Der NDR dürfe auch weiterhin darüber berichten, „dass Julian Reichelt seine Machtposition als Chefredakteur eingesetzt hat, um vor allem Praktikantinnen und Volontärinnen nahe zu kommen“, teilte der Sender dem Tagesspiegel weiter mit.

Der Springer-Konzern hatte Reichelt wegen Verstößen gegen Compliance-Regeln entlassen. Reichelt will gegen die Entlassung klagen, der Springer-Verlag hat wiederum Reichelt verklagt. Der Fall liegt beim Arbeitsgericht Berlin, der Verlag verlangt die Rückzahlung einer Abfindung.

Durch die einstweilige Verfügung durch das Landgericht Hamburg wird dem NDR die wiederholte Ausstrahlung der Sendung von „Reschkes Fernsehen“ untersagt, das gilt auch für die Bereitstellung in der ARD-Mediathek. Die Untersagung wird gültig, sobald die Verfügung dem Sender zugestellt wurde. Aktuell ist die Sendung noch in der Mediathek verfügbar.

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