zum Hauptinhalt
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz.

© dpa/Britta Pedersen

Exklusiv

Nach Kritik von Anwälten und Richtern: Bundesregierung will den Kinderpornografie-Paragrafen ändern

Die Ampelkoalition hat vor, die Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornografie zu senken. Das soll vor allem der Aufklärung dienen. 

Die Bundesregierung schlägt vor, Mindeststrafen für den Besitz, den Erwerb und die Verbreitung kinderpornografischen Materials abzusenken.

Laut dem Regierungsentwurf, der dem Tagesspiegel vorliegt, soll die Mindeststrafe für die Verbreitung von Kinderpornografie von einem Jahr auf sechs Monate und für den Versuch der Beschaffung, des Abrufens oder des Besitzes von einem Jahr auf drei Monate verringert werden.

Nachdem der Tatbestand im Jahr 2021 verschärft wurde, reagiert die Bundesregierung damit auf Kritik von Anwälten und Richtern, die die Verhältnismäßigkeit der Strafe in Einzelfällen nicht mehr gewährt sehen.

So ist es derzeit nicht möglich, Prozesse in wenig schweren Fällen einzustellen, weil die Mindeststrafe derzeit mindestens ein Jahr beträgt. Damit sind alle Fälle ein Verbrechen, es gibt keine Möglichkeit eines Vergehens. Die Staatsanwaltschaft muss in jedem Fall ermitteln.

Wichtig vor allem für Aufklärung

Wichtig ist die Reform laut der Regierung vor allem für Eltern und Lehrern älterer Kinder, „die kinderpornographisches Material bei diesen gefunden, und an andere Eltern, Lehrerinnen oder Lehrer oder die Schulleitung weitergeleitet haben, um diese über den Missstand zu informieren“, heißt es im Entwurf.

In diesen Fällen müsse auch auf die jugendlichen Täter „angemessen und mit der gebotenen Flexibilität“ eingegangen werden. In der Regel würden sie nicht agieren, „um sich durch den kinderpornographischen Inhalt sexuell zu erregen“, sondern aus einem Antrieb wie „Unbedarftheit, Neugier, Abenteuerlust oder Imponierstreben“.

Die Verschärfung der Strafrechtsreform 2021 bleibt dennoch erhalten. Vor 2021 konnten Täterinnen und Täter mit maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe für den Besitz, Erwerb oder die Verbreitung kinderpornographischen Materials bestraft werden, seitdem sind es maximal 10 Jahre.

Weil nun weniger schwere Fälle wieder als Vergehen eingestuft werden können, ist zudem laut Regierung die Priorisierung dringender Fälle möglich. Der Entwurf soll am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false