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Bundesjustizminister Buschmann.

© dpa/Jörg Carstensen

Sorgerecht und Kinderunterhalt: Buschmann legt Vorschläge zur Reform des Unterhaltsrechts vor

Der Justizminister will die geltenden Regeln reformieren, da sie oft zum Nachteil unverheirateter Mütter mit niedrigem Einkommen seien. Es sei allerdings kein „Mütter-Gesetz“ geplant.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will das Unterhaltsrecht für Trennungskinder reformieren. Dazu legte er am Freitag in Berlin ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zum Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt vor. „Ziel ist es, eine partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder zu fördern - und das Unterhaltsrecht fairer und weniger streitanfällig zu machen“, heißt es darin.

Das Papier solle eine Diskussionsgrundlage „in der Bundesregierung, mit der Wissenschaft und mit der Rechtspraxis - und natürlich auch mit den betroffenen Trennungsfamilien“ bieten. Eine offene Diskussion sei hier der beste Weg zum Ziel, so der Minister.

„Die Reform solle kein Väter-Gesetz werden und kein Mütter-Gesetz - sondern ein echtes Familiengesetz - mit dem Kindeswohl als oberstem Maßstab“, so der FDP-Politiker. Es müsse „faire und gerechte Rahmenbedingungen setzen“. Beim Betreuungsunterhalt seien die geltenden Regeln oft zum Nachteil von unverheirateten Müttern mit niedrigem Einkommen.

Die Reform des Kindesunterhalts betrifft Konstellationen, bei denen beide Elternteile wesentliche Betreuungsleistungen erbringen, ohne sich die Betreuung exakt hälftig zu teilen. Hier soll geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Unterhaltslast für den mitbetreuenden Elternteil gesenkt werden kann. Das sogenannte „asymmetrische Wechselmodell“ gilt demnach ab einem Betreuungsanteil von mehr als 29 Prozent. Grundlage hierfür soll etwa die Zahl der Übernachtungen des Kinds beim jeweiligen Elternteil pro Jahr sein.

Beim symmetrischen Wechselmodell, also bei einer hälftigen Betreuung, schlägt Buschmann eine neue Vertretungsregel vor: Jeder Elternteil soll das Kind im Verfahren um Unterhaltsansprüche vertreten können, ohne das bisherige vorheriges Sorgerechtsverfahren. Beim Betreuungsunterhalt sieht die Vorlage für verheiratete Eltern und Eltern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei einer Trennung gleiche Regeln vor.

Schließlich soll auch der notwendige Selbstbehalt zahlungspflichtiger Eltern gesetzlich geregelt werden. Dazu sollen künftig auch pauschale Wohnkosten an die regionalen Unterschiede angepasst werden. Der Selbstbehalt wird derzeit nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle durch die Oberlandesgerichte festgesetzt.

Sozialverbände warnen davor, alleinerziehende Mütter schlechter zu stellen

Die Vorstandsvorsitzende des Sozialverband Deutschland (SoVD) Michaela Engelmeier sagte den Zeitungen der FUNKE Mediengruppe am Freitag, eine im Koalitionsvertrag vereinbare Überprüfung des Unterhaltsrechts sei notwendig: „Aber: Alleinerziehende Mütter, die auch heute noch überwiegend die Hauptlast der Kinderbetreuung und Erziehung tragen, dürfen dadurch nicht schlechter gestellt werden.

Die gemeinsame Sorgeverantwortung dürfe nicht zum reinen Modell für Gutverdiener werden: „Gelebte gemeinsame Verantwortung, das Aufrechterhalten von familiären Bindungen durch Pendeln und das Familienleben in zwei Haushalten gibt es nicht zum Nulltarif. In armen Familien müssen entsprechende Kosten auch über Leistungen im Existenzsicherungsrecht abgedeckt werden“, so Engelmeier weiter. (KNA)

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