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Will weiter Druck auf die Ampel machen: Friedrich Merz, der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU.

© imago/Chris Emil Janßen

„Ultimatives Stoppsignal für die Ampel“: Union will weiteres Kreditmanöver der Ampel durchleuchten

Nach dem juristischen Erfolg in Karlsruhe kündigt die CDU/CSU-Fraktion ein Rechtsgutachten an, das die Finanzierung des „Doppel-Wumms“ in Zweifel ziehen soll.

Der Deutschlandpakt mit dem Kanzler ist bekanntlich Vergangenheit. Friedrich Merz konzentriert sich nun wieder ganz auf seine Rolle als Oppositionsführer. Der juristische Sieg in Karlsruhe ist da mehr als ein Rückenwind.

Also spricht der Chef der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag am Mittwoch von einem „historischen Tag“. Der Bundesregierung seien klare Grenzen gesetzt worden beim Aufnehmen immer neuer Schulden. Die Ampel müsse nun wieder lernen, mit dem Geld auszukommen, „das im Etat vereinnahmt wird“.

Die Zeitenwende sei „mit dem heutigen Tag Wirklichkeit geworden“. Merz forderte, dass die Koalition die Haushaltsberatungen für 2024 unterbrechen müsse.

Gesamte Fraktion hatte geklagt

Die Klage in Karlsruhe hatte die gesamte Fraktion eingereicht, alle 197 Mitglieder haben unterzeichnet. Darunter auch Mathias Middelberg, einst Innenpolitiker, nunmehr der für Finanzen zuständige Fraktionsvize, der allerdings nicht immer im Fahrwasser von Merz schippert.

Am Mittwoch allerdings schon – vielleicht sieht Middelberg es auch umgekehrt. Er war von Beginn an davon überzeugt, die Ampel mit dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in die Bredouille bringen zu können.

Die verfassungsmäßigen Auswirkungen des Urteils auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden jetzt zu prüfen sein.

Mathias Middelberg, Fraktionsvize CDU/CSU

Weshalb er am Mittwoch noch ein wenig schwungvoller als der recht sachlich auftretende Merz reagierte. „Das Urteil ist das ultimative Stoppsignal für die Ampel“, sagte Middelberg dem Tagesspiegel. Mit Blick auf den Bundesfinanzminister sagte er, Lindners „selbst gepflegter Ruf als Schutzheiliger der Schuldenbremse“ sei nun endgültig dahin.

Wobei die Union noch einen weiteren Stoß vorbereitet. Laut Middelberg ist vom Karlsruher Urteil nicht nur der Nachtragsetat betroffen, sondern auch der „Doppel-Wumms“ – also die Bereitstellung von 200 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen im Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) für die Energiehilfen angesichts der Folgen des Ukraine-Kriegs. „Die verfassungsmäßigen Auswirkungen des Urteils auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds werden jetzt zu prüfen sein“, sagte Middelberg.

Merz kündigte dazu ein Rechtsgutachten an. Der Fall sei ähnlich gelagert. Während die Ampel über das nunmehr gekippte Gesetz zum Nachtragsetat 60 Milliarden Euro auf den KTF übertrug, wurde im Fall des WSF die Schuldenaufnahme im Jahr 2022 über eine fiktive Riesenanleihe im Eigenbestand des Bundes simuliert, während die tatsächliche Kreditaufnahme über die laufende Ausgabe normaler Anleihen in diesem und im nächsten Jahr stattfindet.

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