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Die Ampel hat sich auf einen Kompromiss beim Verbot neuer Öl - und Gasheizungen geeinigt - doch was ist der wert? (Archivbild)

© imago images/avanti

Verbot neuer Öl- und Gasheizungen aufgeweicht: Wer vom Ampel-Kompromiss profitiert – und wer nicht

Kein Öl und Gas mehr zur Wärmeversorgung von Häusern: Mit der Heizungs-Einigung der Koalition wird der Umstieg weniger schmerzhaft für die Bürger.

Wohnungen und Häuser können in Deutschland in vielen Fällen auch künftig mit Öl und Gas geheizt werden.

Nach heftigen Protesten von Verbraucherschützern und Wohnungswirtschaft einigte sich die Ampel auf eine Vielzahl von Ausnahmen und Sonderregelungen für den Plan, ab 2024 nur noch neue Heizungen zuzulassen, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien gespeist werden.

Schon nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf war niemand gezwungen, eine funktionierende Anlage aus seinem Haus herauszureißen. Beim Ausfall einer nicht reparierbaren Heizung sollen großzügige Förderregeln gelten.

Generell bleibt es zwar laut dem am Freitag in der Ampel-Koalition gefundenen Kompromiss bei der Sprachregelung, wonach ab 2024 nur neue Anlagen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit regenerativen Energien betrieben werden.

SPD, Grüne und FDP sehen allerdings Ausnahmen für Hausbesitzer vor, denen das Geld fehlt für den Einbau beispielsweise einer Wärmepumpe. Auch Senioren ab dem Alter von 80 Jahren sind von einer Umrüstung ihres Altbaus ausgenommen.

Längere Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren gelten beim Ausfall einer alten Gas- oder Ölheizung. Bisher sah der Entwurf zum „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG) kürzere Fristen vor, gestaffelt nach dem Alter der Anlage sowie dem von ihr ausgestoßenen CO₂.

Holzofen poliert CO₂-Bilanz auf

Hinzu kommt eine Vielzahl von Ausnahmen, wie es aus dem Bundesfinanzministerium heißt. Wer beispielsweise einen Kaminofen im Haus hat oder auch einen Holzofen, bekommt dessen Wärmeleistung positiv „angerechnet“ auf die CO₂-Bilanz seines Hauses. Auch muss ein mehr als 30 Jahre alter Gaskessel nicht zwangsläufig ersetzt werden. Stattdessen kann dieser weiterbetrieben werden als Teil einer „hybriden“ Anlage. Der andere Teil der Wärme soll dann von einer Wärmepumpe kommen oder von Solarkollektoren auf dem Dach zur Erzeugung von Warmwasser.

Diese „Technologieoffenheit“ im überarbeiteten Gesetz ermöglicht eine Vielzahl von Optionen zur Bereitstellung von Wärme. Bereits bisher sah der Gesetzesentwurf vor, dass Verbraucher sich an bestehende kommunale Wärmenetze anschließen lassen können, statt etwa die Gasheizung auf eine eigene Wärmepumpe umzurüsten. Die Übergabestation für die Fernwärme ist zwar teurer als eine moderne gasbetriebene Anlage. Im Vergleich zur Umrüstung auf eine Wärmepumpe entfallen aber die hier häufig erforderlichen zusätzlichen Investitionen in Dämmung und Heizkörper.

Außerdem sieht der Ampel-Kompromiss nun „Quartierskonzepte“ vor. Davon könnten Wohnungsunternehmen in Ballungsgebieten profitieren, die für ihre Wohnhäuser eine gemeinsame Anlage zur Wärmeversorgung entwickeln. Vermieter, die selbst nicht investieren wollen, können einen gewerblichen Anbieter mit der Wärmeversorgung beauftragen. Wie die CO₂-Bilanz dieses „Contractings“ kontrolliert wird, ist bisher unbekannt.

Biomasse und Wasserstoff

Als weitere Alternative zu Wärmepumpen wird in Kreisen des Finanzministeriums eine „Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff“ genannt. Wasserstoff ist für die Wohnungswirtschaft das, was der „E-Fuel“ für die Autoindustrie ist – eher Zukunftsmusik. Wasserstoff kann über die bestehende Gasnetze verteilt werden und auch dem Gas beigemischt werden.

Auf diese Weise senkt es die CO₂-Bilanz des verfeuerten fossilen Energieträgers. Die großen Hersteller von Thermen haben Anlagen entwickelt, die in Feldversuchen laufen. Diese „H2ready“-Brennwertgeräte lassen sich mit Erdgas oder Gemischen von Erdgas und Wasserstoff betreiben sowie auf den Betrieb mit reinem Wasserstoff umstellen.

Experten hatten bereits vor der Aufweichung des Verbots und der Verlängerung der Fristen gewarnt, der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen zur Wärmeversorgung sei ohnedies beschlossen. Zudem sei mit steigenden Gas- und Ölpreisen zu rechnen. Die teure Versorgung könne den Vorteil der niedrigeren Investitionen in die aussterbende Wärmetechnik aufzehren.

Hinzu kommt: Je stärker die Industrie die Produktion der neuen Heizungstechnologien hochfährt, desto mehr werden die Preise für hybride Heizungen, Wärmepumpen, Solar- und Biotechnologien sinken. Die neuen Regelungen erlauben es nun, den optimalen Zeitpunkt dafür abzuwarten, heißt es.

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