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Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales

© Foto: dpa/Britta Pedersen

Update

Chancenkarte für Fachkräfte: Koalition will Einwanderung von Arbeitssuchenden erleichtern

Viele Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte – doch Menschen aus Nicht-EU-Staaten haben es schwer, eine Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen. Die Koalition will die Hürden senken.

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Bei allem Zwist in der Ampel-Koalition wie zuletzt über die Laufzeit der restlichen Atomkraftwerke – SPD, Grüne und FDP haben auch noch Gemeinsamkeiten. Das Problem des Fachkräftemangels in der Wirtschaft, aber auch im öffentlichen Dienst, zieht sich quer durch den Koalitionsvertrag.

Zusätzlich zu einer höheren Frauenerwerbsquote, der Förderung von Mitarbeit von Rentnern und mehr Weiterbildung hat sich die Koalition vorgenommen, die Zuwanderung von Fachkräften zu erleichtern.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte anlässlich der Vorlage der Eckpunkte für die Reform des Einwanderungsrechts, Deutschland brauche „kluge Köpfe und helfende Hände für unseren Arbeitsmarkt“ auch aus dem Ausland, um wirtschaftlich erfolgreich zu bleiben.

240.000
Fachkräfte fehlen einer Studie des Arbeitsministeriums zufolge in Deutschland

In einem 21-seitigen Papier haben die beteiligten Ressorts nun die wesentlichen Punkte für den Gesetzentwurf zusammengetragen, der im ersten Quartal 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Zwar ist aufgrund der hohen Zahl von Geflüchteten aus der Ukraine der Druck in manchen Branchen etwas geringer geworden, doch mittelfristig bleibt es nach einer Studie des Arbeitsministeriums bei einer Fachkräftelücke von 240.000 Personen.

Um mehr Personal aus Staaten außerhalb der EU zu gewinnen, soll der Zugang für Fachkräfte mit anerkanntem Abschluss und einem Arbeitsvertrag mit einer deutschen Firma nochmals erleichtert werden. So soll es eine Einreisemöglichkeit zur „Qualifikationsanalyse“ geben, wenn Unterlagen zur beruflichen Qualifikation (etwa aus Fluchtgründen) nicht vollständig vorgelegt werden können.

Auch soll die Niederlassungserlaubnis früher als bisher erworben werden können. Ausländische Studierende sollen schneller Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Zudem können anerkannte Fachkräfte nach ihrer Einwanderung auch in andere Berufe wechseln.

Personen „mit gutem Potenzial“ sollen einwandern dürfen

In nicht-reglementierten Berufen – das sind vor allem jene im dualen System – soll es künftig die Möglichkeit geben, auch ohne vorherige formale Anerkennung eines Abschlusses zuwandern zu können. Nachgewiesen werden muss dann nur eine zweijährige Berufserfahrung in dem Beruf, der ausgeübt werden soll, und ein im Herkunftsstaat anerkannter Abschluss. Dieser muss aber nicht mehr gleichwertig mit einem deutschen Abschluss sein.

Nicht zuletzt mit Blick auf die IT-Berufe soll auch der Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen entfallen, wenn der jeweilige Arbeitgeber der Ansicht ist, dass vorhandene Sprachkenntnisse für den Job genügen.

Als dritte Säule der künftigen Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung soll der Aufenthalt von Personen „mit gutem Potenzial“ ermöglicht werden, um sich einen Arbeitsplatz suchen zu können. Dahinter steckt die von Heil schon länger angekündigte Chancenkarte, die praktisch mit einem Punktesystem verbunden wäre. Zu den Auswahlkriterien sollen Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung und Deutschlandbezug gehören.

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