Tagesspiegel Plus
Antragsfrist endet am 31. März: In diesen Fällen müssen Vermieter weniger Grundsteuer zahlen
Vermieter, die unverschuldet erhebliche Mietausfälle hatten, können bis zu 50 Prozent der Grundsteuer zurückbekommen. Die Gründe können vielfältig sein.
Nebenkosten wie Versicherung oder Strom laufen weiter, egal ob eine Immobilie Miete abwirft oder nicht. Zu diesen steten Kosten gehört auch die Grundsteuer.
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