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Immer, wenn eine neue Landesregierung ins Amt kommt, ist zu befürchten, dass die Hochschulen in ein Wechselbad rechtlicher Regelungen gejagt werden. Da gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die man höchst unterschiedlich gestalten kann: wie Eingangsprüfungen bei Fächern mit Zulassungsbeschränkungen, Studiengebühren, Zugang zum Masterstudium (unbegrenzt oder nach Quote oder Leistung), Mitwirkung der Gruppen, Kuratorium (als Aufsichtsgremium mit externen Mitgliedern), Befugnisse der Verfassten Studierendenschaft.