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Cornelia Koppetsch sitzt auf einem Podium und spricht in ein Mikrofon.

© imago images/Pacific Press Agency

Forschungsgemeinschaft rügt Soziologin: Strikte Maßnahmen wegen Plagiaten

Cornelia Koppetsch wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) drei Jahre lang für Anträge und Gutachten gesperrt. Hintergrund ist, dass auch in populärwissenschaftlichen Schriften ordnungsgemäß zitiert werden müsse.

Die Soziologin Cornelia Koppetsch erhält von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eine schriftliche Rüge und wird für drei Jahre von Antragsberechtigung und der Tätigkeit als Gutachterin ausgeschlossen. Das teilte die DFG am Dienstag mit.

Hintergrund der Maßnahmen ist der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die DFG sieht es als erwiesen an, dass Koppetsch umfängliche Textpassagen in dem Manuskript „Der Geist der Reaktion. Neue Rechtsparteien in der globalen Moderne“ aus dem Jahr 2018 plagiiert zu haben. Das Manuskript hatte die Soziologin laut DFG Ende 2018 im Volltext einem Förderantrag bei der Forschungsgemeinschaft beigefügt und darin als projektspezifische, im Erscheinen befindliche Vorarbeit ihres geplanten Projekts ausgewiesen.

DFG: Zahlreiche Plagiate

Der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der DFG war zu dem Schluss gekommen, dass in dem eingereichten Manuskript zahlreiche Plagiate enthalten sind. Die an der TU Darmstadt tätige Soziologin Koppetsch habe sich in erheblichem Umfang die Leistungen anderer zu eigen gemacht, ohne dies zu kennzeichnen, so die DFG. An der TU Darmstadt waren gegen Koppetsch bereits zwei Mal wegen Plagiaten Sanktionen verhängt worden.

„Angesichts des Ausmaßes und der Struktur der Text-Übernahmen kann nicht mehr von vereinzelten Zitationsfehlern gesprochen werden“, heißt es vom DFG-Untersuchungsausschuss. Erleichterten Zitierstandards, wie sie die Soziologin für die als populärwissenschaftliches Sachbuch geplant Schrift geltend gemacht habe, würden nicht genügen, so der Ausschuss. Textübernahmen im Wortlaut müssten in jedem Fall deutlich als solche gekennzeichnet werden.

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