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03.11.2022, Bayern, München: Ein Klimaaktivist klebt seine Hand auf die Fahrbahn am Karlsplatz in der Münchner Innenstadt Foto: Lennart Preiss/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa / Lennart Preiss

Berliner Oberverwaltungsgericht bestätigt: Klebeverbot der Polizei ist zu unbestimmt

Die Polizei wollte einzelnen Aktivisten der Klimablockaden untersagen, sich auf Straßen festzukleben. Ein erstes Urteil kippte das Verbot, die Polizei wollte dies nicht hinnehmen.

| Update:

Es sollte verhindern, dass Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ den Berliner Verkehr lahmlegen, doch Berlins Justiz erachtet das Instrument als rechtswidrig: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts zum Klebeverbot der Polizei bestätigt. Dies teilte das OVG am Dienstag mit.

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Mit dem Verbot versuchte die Berliner Polizei, Klimaaktivisten davon abzuhalten, sich bei Blockaden auf Straßen zu kleben. Erlassen wurde das Verbot für Blockierer, die sich bereits mehrfach festgeklebt haben. Bei Verstößen drohte die Polizei mit einem Zwangsgeld in Höhe von 2000 Euro.

Bereits 18 Mal hatte die Polizei solche Verbote erlassen, achtmal haben Klimaaktivisten dagegen verstoßen. Dem Verwaltungsgericht war das bezogen auf den in den Bescheiden aufgeführten Bereich – nämlich die Hauptverkehrsstraßen – zu unbestimmt. Dagegen legte die Polizei Berlin Beschwerde beim OVG ein.

Doch auch die höhere Instanz bemängelte, dass „nicht eindeutig erkennbar“ ist, welche Straßen des „übergeordneten Straßennetzes“ konkret von dem Verbot betroffen seien. Zwar ist nur in einem Eilverfahren in einem Einzelfall entschieden worden, doch das hat Folgen. Schon das Verwaltungsgericht hatte der Polizei beschieden, dass sie schwere handwerkliche Fehler gemacht hat. In den Verbotsbescheiden hat sich die Polizei sogar auf den falschen Paragrafen im Versammlungsfreiheitsgesetz berufen. (Tsp)

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