zum Hauptinhalt
Aktivisten der „Letzten Generation“ während eins Protests in Berlin im April (Arichvibild)

© AFP/JOHN MACDOUGALL

„Letzte Generation“: Gericht bestätigt Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung

Betroffene hatten gegen eine Durchsuchung Beschwerde eingelegt, das Landgericht Potsdam wies diese zurück. Der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung sei bei der „Letzten Generation“ gegeben.

Das erste Mal hat in Deutschland ein Landgericht den Anfangsverdacht bestätigt, dass es sich bei der Klimagruppierung der „Letzten Generation“ um eine kriminelle Vereinigung handelt.

Das stellte die Staatschutzkammer des Landgerichts Potsdam bereits Ende April fest, wie die „Märkische Oder Zeitung“ auf ihrem Online-Portal am Montag zuerst berichtete. Damit folgt die Kammer einem Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin in vorheriger Instanz.

Hintergrund des Beschlusses ist eine von der Staatsanwaltschaft Neuruppin veranlasste Durchsuchung, die im Dezember 2022 Razzien in mehreren Bundesländern zur Folge hatte.

Auslöser der großangelegten Durchsuchung waren unter anderem Aktionen der Klimaaktivisten gegen die PCK-Raffinerie in Schwedt. Die Neuruppiner Staatsanwaltschaft hatte deshalb auch wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Cyrill Klement, Sprecher der Neuruppiner Staatsanwaltschaft, die in diesem Fall die Pressehoheit hat, bestätigte dem Tagesspiegel den Beschluss des Potsdamer Landgerichts. Die Klimaaktivisten müssten nun mit einer Verfolgung gemäß Paragraf 129 rechnen.

Betroffene der Durchsuchung hatten daraufhin Beschwerde eingelegt, die nun vom Potsdamer Landgericht als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Anders hatte beispielsweise die Berliner Staatsanwaltschaft in der Vergangenheit entschieden, die bislang keinen Anfangsverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung erkennen konnte.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false