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Erneut haben Klimaaktivisten das Denkmal «Grundgesetz 49» unweit des Reichstages mit einer ölähnlichen Substanz beschmiert.

© dpa/Paul Zinken

Gegen „Letzte Generation“ und „Extinction Rebellion“: Knapp 2000 Verfahren nach Klimaprotesten in Berlin

1800 Verfahren richten sich gegen die „Letzte Generation“, weitere 200 gegen „Extinction Rebellion“. 86 Urteile wurden bislang gesprochen – meist zu Geldstrafen.

Der anhaltende Protest von Klima-Demonstranten in Berlin haben inzwischen bei der Staatsanwaltschaft zu knapp 2000 Verfahren (Stand: 10. Mai) geführt. Das teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit.

In rund 1790 Fällen geht es demnach um Aktionen der Klimagruppe Letzte Generation, die restlichen Verfahren richten sich gegen Mitglieder der Organisation Extinction Rebellion.

In insgesamt knapp 680 Fällen seien Verfahren bei der Staatsanwaltschaft verbunden worden, weil es sich um mehrere Vorwürfe gegen dieselbe Person handele. 86 Urteile wurden nach den Angaben bislang gesprochen, 40 davon sind rechtskräftig.

In der Regel wurden die Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. In einem Fall endete der Prozess laut Staatsanwaltschaft mit einem Freispruch.

Ende April gab es allerdings erstmals in Berlin eine Haftstrafe für eine Klimaaktivistin –  ohne Bewährung. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte eine 24-Jährige aus Bayern wegen einer Klebeaktion in der Berliner Gemäldegalerie zu vier Monaten Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein.

Die Staatsanwaltschaft beantragt meist eine Ahndung der Taten durch einen Strafbefehl, also ohne mündliche Verhandlung. Bislang sei dies bei Mitgliedern der Letzten Generation in rund 690 Fällen so gewesen, hieß es.

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Anklagen wurden demnach bislang in 23 Fällen erhoben. Offen sind nach den Angaben derzeit knapp 90 Verfahren. Rund 310 Fälle seien eingestellt worden mit Blick auf weitere Vorwürfe oder weil Beweise nicht ausreichten.

Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das ist seit einigen Monaten regelmäßig der Fall.

Parallel dazu laufen bei der Berliner Polizei Hunderte Verfahren zu den andauernden Protestaktionen der Letzten Generation. Im April hatte die Klimagruppe ihren Protest in der Hauptstadt verstärkt.

Die Polizei registrierte nach Angaben einer Sprecherin in der Zeit vom 16. April bis zum 7. Mai 151 Straßenblockaden, acht davon auf Autobahnen. Im Zusammenhang damit wurden demnach bislang 780 Strafverfahren (Zeitraum 19. April bis 10. Mai) eingeleitet. (dpa)

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