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Arafat A.-Ch. sitzt im Oberlandesgericht bei der Fortsetzung eines Zivilprozesses zwischen ihm und dem Rapper Bushido um eine Wohnanlage in Rüdersdorf (Märkisch-Oderland)

© dpa/Jörg Carstensen (2), Imago (2), Montage: TSP

Update

Rapper gegen Berliner Clanchef: Über vier Jahre Haft gegen Bushidos Ex-Manager Arafat Abou-Chaker beantragt

Am 112. Prozesstag begannen die Plädoyers im Prozess um Rapper Bushido und Clanchef Arafat Abou-Chaker. Am 26. Januar könnte ein Urteil verkündet werden.

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Am 112. Tag ging es endlich in die Schlussphase: Nach drei Jahren und fünf Monaten begannen im Prozess gegen Arafat Abou-Chaker und drei seiner Brüder um mutmaßliche Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido die Plädoyers. Die Hauptvorwürfe haben sich aus Sicht von Oberstaatsanwältin Petra Leister bestätigt. Gegen Clanchef Arafat Abou-Chaker beantragte sie eine Gesamtstrafe von vier Jahren und vier Monaten Haft.

Im Zentrum der seit August 2020 laufenden Verhandlung vor dem Landgericht steht ein von Bushido geschilderter Vorfall. Geschehen sei er, nachdem Bushido im September 2017 die Geschäftsbeziehungen zu Arafat Abou-Chaker aufgelöst hatte. Dieser soll die Trennung nicht akzeptiert, ein Millionenvermögen verlangt haben. Bei einem Treffen am 18. Januar 2018 sei der Musiker in einem Büro festgehalten, mit Stuhl und Wasserflasche attackiert worden. Die Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen. Unbeeindruckt zeigten sie sich nach dem Plädoyer der Anklägerin.

Berechtigte Forderungen gegen den Musiker habe es aus ihrer Sicht nicht gegeben, so die Oberstaatsanwältin. Sie könne nicht erkennen, warum Arafat Abou-Chaker, der „wenig Tätigkeiten entfaltet hatte, Millionenansprüche haben soll aus Musikgeschäften“. Der Anwalt von Bushido beschrieb in seinem Plädoyer: „Die Kuh, die man lange melken konnte, ist aus dem Stall gerannt.“ 

Der Ex-Manager von Bushido sei unter anderem wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Nötigung schuldig zu sprechen, beantragte die Anklägerin. Sollte eine Geldstrafe verhängt werden, sei von einer Tagessatzhöhe von 2500 Euro auszugehen, er sei vermögend. Im Fall der mitangeklagten Brüder forderte sie ebenfalls Schuldsprüche. Zwei Jahre und einen Monat Haft wurde gegen den jüngsten Angeklagten gefordert, Bewährungsstrafen von eineinhalb beziehungsweise sieben Monaten gegen die weiteren Angeklagten.

Die Verteidiger plädieren am 26. Januar. An dem Tag oder am 5. Februar soll ein Urteil verkündet werden.

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