Straf- und Völkerrechtsexperte : „Putin wird irgendwann in Den Haag auf der Anklagebank sitzen“
Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten erlassen. Das hat nicht nur symbolische Bedeutung, erklärt Experte Christoph Safferling.
Der Internationale Strafgerichtshof hat am Freitag einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und die russische Beauftragte für Kinderrechte Maria Lwowa-Belova erlassen. Russland ist jedoch gar kein Mitglied des Strafgerichtshofs, ebenso wenig die Ukraine. Warum konnte der Haftbefehl dennoch erlassen werden?
Die Ukraine ist formell kein Mitglied. Sie hat aber seit dem Überfall der Krim die Rechtsprechung und Kompetenz des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) anerkannt. Etliche Mitgliedstaaten haben daraufhin den Chefankläger beauftragt, Ermittlungen durchzuführen.
- showPaywall:
- true
- isSubscriber:
- false
- isPaid:
- true
- showPaywallPiano:
- true