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Die Vermieterbeteiligung soll sich nach der Energiesparsamkeit seines Gebäudes richten. (Symbolbild).

© Foto: imago/Marius Schwarz

Wer zahlt wieviel?: Ampel einigt sich bei CO2-Abgabe für Mieter und Vermieter

Millionen Mieter tragen die Kohlenstoffdioxid-Abgabe bisher allein. Ab 2023 sollen sich Vermieter beteiligen, hat die Ampel beschlossen.

| Update:

Vermieterinnen und Vermieter sollen ab dem kommenden Jahr einen Teil der CO2-Kosten übernehmen, die Mieterinnen und Mieter bislang alleine tragen. Die Höhe der Beteiligung ist abhängig vom Zustand des Gebäudes: je schlechter die Energiebilanz, desto höher der vom Vermieter zu tragende Anteil.

Die Ampel-Koalition einigte sich auf letzte Änderungen am geplanten Stufenmodell, wie der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, mitteilte.

Das Gesetz solle bereits am Donnerstag in den Bundestag - angehängt an den Tagesordnungspunkt Wohngeld. „Mit dem Stufenmodell kommt jetzt eine faire Aufteilung der CO2-Kosten“, sagte Föst. „Beide Seiten haben nun Anreize, Energie zu sparen beziehungsweise in Energieeffizienz zu investieren.“ Das sei ein wichtiger Schritt, um gemeinsam die CO2-Ziele im Gebäudesektor zu erreichen.

Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 auf Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel fällig - der Preis pro Tonne CO2 beträgt derzeit 30 Euro, bis 2025 soll er auf 45 Euro pro Tonne steigen. Dadurch erhöhen sich auch die Heizkosten. Derzeit können sie komplett auf die Mieter umgelegt werden. Für die Vermieter gibt es so keinen Anreiz, in die energetische Sanierung ihrer Häuser und Wohnungen zu investieren.

Das geplante Modell sieht insgesamt zehn Stufen vor. Nach einer letzten Änderung sollen Mieterinnen und Mieter nun in der untersten Stufe - also bei schlecht gedämmten, klimaschädlichen Gebäuden - nur fünf Prozent der CO2-Abgabe tragen und Vermieter 95 Prozent, wie aus der Formulierungshilfe für die Abstimmung im Bundestag hervorgeht, die AFP vorlag. Zuvor war hier ein Anteil von zehn Prozent vorgesehen gewesen. In der obersten Stufe tragen die Mieter weiterhin alle CO2-Kosten.

Föst betonte: „Wir müssen jetzt schauen, dass der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten möglichst gering bleibt und keine weiteren Belastungen gerade auf Kleinst- und Kleinvermieter zukommen. Sie bieten oft ohne große Rendite bezahlbaren Wohnraum an. Das müssen wir im Blick behalten.“

Die wohnungspolitische Sprecherin der Linken, Caren Ley, kritisierte, der CO2-Preis für das Heizen könne überhaupt nur eine Lenkungswirkung entfalten, wenn er vollständig von den Vermietenden gezahlt werde. „Mieterinnen und Mietern darf keine zusätzliche Milliarde an CO2-Kosten aufgebürdet werden. Ansonsten sollte die CO2-Bepreisung zurückgenommen werden.“ (AFP)

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