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Immobilien

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine Jahresabrechnung erstellen. Darf er die Auszahlung von Guthaben verweigern?

Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft muss eine Jahresabrechnung erstellen. Daraus sollen die Eigentümer Einnahmen- und Ausgaben ablesen können. Ein Experte erklärt, ob die Verwaltung die Auszahlung von Guthaben zurückhalten kann.

Eine Kolumne von Michael Nack