Neue Perspektive für wissenschaftliche Mitarbeiter: Die 12-Jahres-Regelung soll fallen
Alle Artikel in „Gesundheit“ vom 26.06.2006
Jahr
TU bekommt im Elite-Wettbewerb erstes Feedback
Von George Turner, Wissenschaftssenator a. D.
Neues Informationssystem für Gefahrgut entwickelt
Im Februar 2002 tritt ein Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz (HRG) in Kraft. Danach dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter 12 Jahre – Mediziner 15 Jahre – befristet beschäftigt werden: sechs Jahre vor und sechs (Mediziner neun) Jahre nach der Promotion.