Der akademische Betrug hat viele Gesichter. Denn das Schummeln ist durchaus keine Domäne fauler Studenten.
Alle Artikel in „Gesundheit“ vom 06.08.1999
"Strafrechtlich ist da nichts zu machen." Wie Hardy Grafunder von der Rechtsabteilung der FU erklärt, gibt es keinen Straftatbestand der Täuschung bei einer Prüfung.
"Kannst du mir mal deine Arbeit leihen?" So spricht eines Tages der kleine schreibschwache Gauner, der zu diesem Zeitpunkt noch gar nichts von seiner kriminellen Energie ahnt.
Um Wissenschaftsbetrug in Zukunft besser begegnen zu können, hat der Akademische Senat der TU auf seiner Sitzung am 14. Juli ein entsprechendes Verfahren beschlossen, wie die TU erst jetzt bekannt gab.
Dass bei akademischen Prüfungen betrogen wird, hat es schon immer gegeben. Allerdings gab es früher ein Gegengewicht; in den fünfziger Jahren waren Magisterarbeiten Teil der wissenschaftlichen Produktion ihres Instituts, sie waren öffentlich zugänglich.