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Der Görlitzer Park am Abend.

© IMAGO/Emmanuele Contini

Görli-Prozess um mutmaßliche Vergewaltigung : Das Gericht sichtet das geheime Handyvideo aus dem Park

Im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park wachsen bislang nur die Zweifel. Am dritten Verhandlungstag geht es um ein Video und die Frage: Wer tat was?

Die Anwälte im Prozess um eine mutmaßliche Gruppenvergewaltigung im Görlitzer Park wittern bereits eine Wende. Am dritten Verhandlungstag gegen drei Angeklagte soll am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin ein sieben Sekunden langes Video gezeigt werden. Aufgenommen wurde es von Mountaga D. Es wurde auf dem Handy gefunden, auf das sein Verteidiger aus seinen in Untersuchungshaft verwahrten Habseligkeiten stieß.

Zudem stand D. mit dem mutmaßlichen Opfer, einer 27-jährigen Georgierin, per Whatsapp in Kontakt. Auch diese Konversation soll in Augenschein genommen werden. Für die Anwälte geht es um die Frage, ob es eine Vergewaltigung gab oder ob es freiwilligen Sex gab.

Bereits nach zwei Prozesstagen hatte es massive Zweifel an der Version der Anklage gegeben. Demnach waren die 27-jährige Studentin Esmer T., Mutter zweier Kinder, und ihr Ehemann Oleg T. am 21. Juni gegen 5 Uhr im Park unterwegs, kauften dort Kokain, wurden intim. Mehrere Dealer sollen das Paar umringt haben. Zwei sollen Oleg T. mit Stöcken traktiert und 1200 Euro aus seiner Bauchtasche gestohlen, andere sich an der Frau vergangen haben.

Die Anklage beruht vor allem auf Aussagen der Georgierin, die sich teils widersprachen, so bei der Täterbeschreibung oder der Gewalt gegen ihren Mann. Zudem sah sich Esmer T. nach ersten Befragungen für weitere außerstande. Sie reiste mit ihrem Mann Oleg T. zurück nach Georgien.

Ein der drei Angeklagten im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung.
Ein der drei Angeklagten im Prozess um die mutmaßliche Gruppenvergewaltigung.

© dpa/Sebastian Christoph Gollnow

Nach der Aussage von Mountaga D. im Dezember vor dem Haftrichter soll das Paar ihn „zu Sex im Gebüsch überredet“, der Gatte ihm sogar Geld dafür geboten haben – weil sie einen schwarzen Mann wolle. Es soll zu Anal-Verkehr „mit ihrem Einverständnis“ gekommen sein. Später habe er mit seinem Handy noch eine weitere Szene gedreht: Esmer T. beim Oral-Verkehr mit einem anderen Mann – im Beisein ihres Mannes und nach Aussagen des Ehepaares ebenfalls einvernehmlich.

Die Ermittler rätseln jetzt, was abgelaufen sein könnte und wer auf dem Video zu sehen ist. Es könnte Boubacar B. gewesen sein. Dessen Anwalt war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Von Mountaga D., der das Video gemacht hat, und Boubacar B. waren Spermaspuren auf dem Slip der Frau gefunden worden. Von mutmaßlichen Haupttäter Osman B., der die Tat bestreitet, wurden Spermaspuren im Körper des Opfers gefunden.

Hält das Gericht an der Untersuchungshaft fest?

Der 23-jährige Mountaga D. aus Guinea, der 22-jährige Somalier Osman B. und der 23-jährige Boubacar B. aus Guinea müssen sich wegen des Vorwurfs der besonders schweren Vergewaltigung, der gefährlichen Körperverletzung und des besonders schweren Raubes verantworten.

Für die Anwälte stellt sich die Frage, wie lange ihre Mandanten angesichts der neuen Lage noch in Untersuchungshaft bleiben müssen. D. wird nach eigenen Angaben im April Vater. Ob Esmer T., die in der Nebenklage vom Berliner Opferbeauftragten Roland Weber vertreten wird, für eine Zeugenaussage aus Georgien nach Berlin kommt, ist unklar.

Alle drei Angeklagten sind der Polizei aus dem Drogen- und Dealermilieu bekannt, alle sind abgelehnte Asylbewerber. Osman B., seit 2016 mit zehn weiteren Aliasidentitäten in Deutschland, ist bei der Polizei mit Drogendelikten, Gewalttaten, Raub und Diebstahl bekannt. Im Bundeszentralregister gibt es sieben Einträge, zwei Verfahren wegen gefährlicher Gewaltdelikte wurden in Sachsen-Anhalt nach Jugendrecht eingestellt.

Boubacar B., 23 Jahre alt, seit 2017 in Deutschland mit vier Aliasidentitäten und erloschener Aufenthaltsgestattung, hat neun Einträge im Bundeszentralregister. Er ist als Brennpunkttäter eingestuft, soll regelmäßig Marihuana und Kokain konsumiert haben und ist mehrfach wegen Drogenhandels verurteilt.

Mountaga D. lebte im betreuten Wohnen. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, sein Aufenthalt aber geduldet. Er fiel mit Gewaltdelikten und Drogenhandel auf, Staatsanwaltschaft und Justiz sahen von einer Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit ab.

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